Anwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.
  • Die gesetzlichen Gebühren im Zivilrecht richten sich danach, ob der Anwalt lediglich außergerichtlich oder auch gerichtlich tätig wird.Außerdem ist die Höhe des sog. Gegenstands- oder Streitwert, also der Wert, um den man streitet, maßgeblich.
  • Die gesetzlichen Gebühren im Strafrecht richten sich insbesondere danach, in welchem Verfahrensabschnitt (z. B. Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung u. a.) der Anwalt als Verteidiger tätig ist.
    Auch weitere Gesichtspunkte (Mandant in Freiheit oder Haft, Umfang der Tätigkeit, zuständiges Gericht, Anzahl der Gerichtstermine u. a.) sind maßgeblich.
  • Die gesetzlichen Gebühren in anderen Bereichen (z. B. Verwaltungsrecht, Sozialrecht o.ä.) erörtere ich mit dem Mandanten dann, wenn der Fall diesen Bereich betrifft.

 

Außerdem biete ich – insbesondere bei Beratungen oder zeitintensiven Mandaten – eine Abrechnung nach Zeitaufwand oder Pauschale an.
Dies wird dann mit dem Mandanten in einer sog. Vergütungsvereinbarung geklärt.

In jedem Einzelfall wird überlegt, welche Art von Vergütungsvereinbarung für den konkreten Fall am besten geeignet ist und welche Gebühr im konkreten Fall angemessen ist.